Excerpt of the general terms and conditions of the contract
The translation below contains the main points of the German text of the general conditions of the agency M.A. Bretagne.
Only the German text is part of the contract.
M. A. Bretagne is at your disposal to provide you with any additional information.
The general terms and conditions form an integral part of the contract to be established between you hereinafter named "the customer" - and the agency M.A. BRETAGNE, hereinafter named "M.A.B. ".
These conditions at the same time regulate the relationship between you and the "owner" of the "vacation rental".
1. Services of M.A.B. and applicable legislation
1.1. M.A.B. is an intermediary between the client and the owner for the purpose of renting a holiday home.
1.2. The rights and duties of M.A.B. below are in accordance with the law of the Federal Republic of Germany (§§ 675, 631 ff.BGB.)
1.3. M.A.B. acts in the name and place of the owner.
2. Conclusion of the contract
2.1. Reservations are made in writing, by telephone, e-mail or fax. By sending the reservation form the customer sends a firm reservation request to the owner through M.A.B. The reservation is considered final by the sending of the confirmation by M.A.B. to the client.
2.2. M.A.B. would like to point out that the right of withdrawal does not come into effect in the case of seasonal rentals.
3. Information and indications
3.1. M.A.B. is responsible for the source of the information transmitted to the customer.
3.2. M.A.B. is not responsible for inaccurate prices, availability or other services indicated in the description of holiday rentals.
3.3. The particular requests of the customer are transmitted to the owner by M.A.B. They will become part of the contract, after confirmation of the latter.
4. Prices and payments
4.1. M.A.B. is mandated by the owner to collect rents, cancellation fees or any other payment.
4.2. The customer must pay a deposit of 30% to the account of M.A.B .. within 7 days of receipt of confirmation.
4.3 The balance must be paid at the latest 30 days before the beginning of the stay also by bank transfer to the account of MAB. When the reservation takes place less than 30 days before the beginning of the stay, the amount of the rent is payable at once upon receipt of confirmation.
4.4. In case of non-payment within the time limit foreseen M.A.B. is authorized by the owner to terminate the contract and to claim the cancellation costs mentioned in paragraph 6.2.
4.5. Key collection will not take place in case of incomplete payment of the rent.
5. Deposit
5.1. The settlement of the deposit is between the client and the owner.
5.2. The amount of the deposit is indicated in the description of the house and in the confirmation document.
5.3. The deposit must be paid in cash on arrival.
5.4. The deposit is a guarantee of the customer towards the owner and is refunded at the time of the departure, after deduction of any expenses of restoration, and expenses not included in the price of the rent. Upon early departure or litigation, the deposit will be returned within 14 days of the end of the stay.
5.5. Upon early departure or litigation, the deposit will be returned within 14 days of the end of the stay.
6. Cancellation by the customer before the start of the rental / cancellation fees
6.1. A cancellation must be sent to M.A.B. preferably in writing
6.2. The owner is entitled to request through M.A.B. the following flat-rate cancellation fees which take into account the expenses saved and a possible new occupation of the holiday rental:
a) 30% of the total price in case of cancellation until the 60th day before the start of the rental
b) 50% of the total price in case of cancellation between the 59th and the 30th day before the start of the rental
c) 90% of the total price in the event of cancellation from the 29th day before the start of the rental or in case of no show.
6.3. The owner can claim higher cancellation fees upon presentation of detailed proof.
6.4. The customer can provide proof that the fixed costs claimed are higher than the costs actually borne by the owner. In this case the customer will pay the lowest sum.
6.5. In case of cancellation the customer can present a replacement who will take over the conditions of the contract.
6.6. It is recommended to the customer to take out cancellation insurance and insurance covering repatriation costs in case of accident or illness.
7. Unused services
7.1. If the client does not use all the services available to him, especially in case of late arrival or early departure, due to illness or for any other reason for which the owner or M.A.B. cannot be responsible, the customer ca not claim compensation from them.
7.2. However, the landlord will reimburse the client for the amounts he / she has saved following a new occupation of the house.
7.3. The client can provide proof that the gains made during a new occupation of the house are higher than those indicated by the owner.
7.4. M.A.B. informs the customer that the charges due in case of interruption of the trip are not covered by a standard cancellation insurance. Such insurance is not included in the rental price.
8. Obligations of the client towards M.A.B. and the owner, cancellation by the client
8.1. The claims of the client vis-à-vis M.A.B. should be sent as soon as possible to the agency which must remedy the situation within a reasonable time.
8.3. It is recommended that the customer report any problem when they become aware of it, even if they are not responsible for it or if it does not give them trouble.
8.4. The customer may terminate his contract with the owner if a serious problem arises that cannot be resolved within a reasonable time and if normal use of the vacation rental is not possible.
9. Obligations towards the owner
9.1. The house can only be occupied by the number of people stipulated in the contract. The owner is entitled to refuse a change in the composition of the group originally planned, if the capacity of the house is exceeded.
9.2. The owner must be informed in case of visit exceeding 24 hours. He may claim a compensatory allowance or refuse the visit if the capacity of the house is exceeded.
9.3. The client and the persons accompanying him / her must take care of the house and, if possible, take the necessary measures to limit the damage in the event of an incident.
9.4. The customer must follow the instructions for use of appliances and installations deposited in the house. He is not authorized to intervene on the installations without agreement of the owner.
9.5. The customer must follow local regulations concerning, in particular, the protection from fires, noise and the use of water.
9.6. The guest must clean the house during his stay and leave it clean at the time of departure. If the owner is expected to do the final cleaning, however, the customer must leave the house tidy, the dishes, kitchen utensils and appliances clean. Depending on the condition of the house at the time of departure the owner may request the payment of extra cleaning hours.
9.7. Pets are allowed only after authorization from the owner.
10. Arrival and departure times, late arrivals
The owner waits for the client at the time indicated in the contract. Any delay must be reported directly to the owner. The owner or his representative is not required to wait for tenants after 8.00 pm. Accommodation costs resulting from a late arrival are the responsibility of the tenant.
11. Termination in case of breach of contract
The owner, their representative or M.A.B. may terminate the contract if the customer and / or their escorts, after having received a warning, persist in harming the smooth running of the stay. This applies in particular in case of deterioration of the holiday home or its furniture or the non respect of one of the clauses of the paragraph 9 above.
In the event of termination for a serious reason, the owner will be able to keep the total rent, less the amounts collected in case of relocation of the house.
12. Responsibility of the agency
12.1. M.A.B. is not responsible for the contractual agreements between the owner and the customer, unless it has been expressly agreed.
12.2. M.A.B. is not liable for any damages that may arise from the contract unless it has been expressly agreed and if the on-site service differs substantially from that stated at the conclusion of the contract.
12.3. This does not apply in the event of a wrongful breach by M.A.B. of a clause of the contract.
13. Applicable law and jurisdiction, mediation
13.1. M.A.B. does not adhere to the e-commerce service concerning the amicable settlement of disputes. If this membership should become compulsory, M.A.B. would inform consumers. You will find the European Online Dispute Resolution Platform under the following link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
13.2. The activity of M.A.B. is subject to German law.
13.3. A complaint against M.A.B. can only be filed at the agency's headquarters.
13.4. The filing of a complaint by M.A.B. against a customer is to be made at the domicile of the latter. If the customer is a merchant, a legal person under private or public law, resides abroad or if his domicile is unknown at the time the complaint is lodged, it is agreed that the competent court is that of the seat of M.A.B.
13.5. The rules above do not apply,
(a) if international agreements or European regulations provide for more favorable measures for the customer, or
b) if the customer, a member of another country of the European Community, enjoys in his country a regulation which is more favorable to him.
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General terms and conditions of the contract in german
Vermittlungsbedingungen der Ferienhausagentur M.A. Bretagne GbR für Vermittlungsverträge
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie –
nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma
M.A. Bretagne Marie und
Mélanie Angoujard Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
nachfolgend „M.A.B.“,
bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“,
bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Ferienobjekt“ genannt.
Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der
Vertrag durch die Vermittlung von
M.A.B.
zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Ferienobjekts wird
nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet.
Bitte
lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von M.A.B., Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. M.A.B. bietet auf
den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit
den Vermietern von Ferienobjekten an. M.A.B hat daher lediglich die Stellung eines
Vermittlers
dem Kunden und dem Vermieter.
1.2. Soweit M.A.B. eine
Zusammenstellung aus touristischer Hauptleistung und Nebenleistungen der
Vermieter (z.B. Unterkunft nebst Beförderung ) vermittelt und die Nebenleistungen
der Vermieter ein wesensmäßiger Bestandteil der Hauptleistung sind, hat M.A.B.
lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem
Vermieter. Das gleiche gilt, wenn die Nebenleistungen des vermittelten
Vermieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung
des Leistungsträgers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der
Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder der M.A.B. selbst
darstellen noch als solches beworben werden.
1.3.
M.A.B.
hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters
verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des §
651w BGB (in der Fassung ab 01.07.2018) die
Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von M.A.B.
vorliegen.
1.4.
Unbeschadet
der Verpflichtungen von M.A.B. als Anbieter verbundener Reiseleistungen
(insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung
der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von M.A.B.)
und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen
Verpflichtungen ist M.A.B. im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen
nach 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im
Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. Sie
haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen,
für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige
Haftung von M.A.B. aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und
den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5.
Die
Rechte und Pflichten von M.A.B. als Vermittler ergeben sich aus diesen
Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen,
hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB
(Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.6.
Soweit
die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der
Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese
Vereinbarungen durch M.A.B.
als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und
Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von M.A.B. zustande kommenden
Vertrags
2. Abschluss des Vertrages
2.1.
Für die Buchung, die telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)
Mit der Buchung bietet der Kunde dem
Vermieter gegenüber M.A.B. als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter den
Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an.
b)
Der Mietvertrag mit dem Vermieter
kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die
M.A.B.
als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die
Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
2.2.
Buchungen können ohne individuelle
Kommunikation über ein
Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr)
erfolgen. Für den Vertragsabschluss gilt:
a)
Dem Kunden wird der Ablauf der
Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von M.A.B. erläutert.
Dem Kunden steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der
Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext
von M.A.B. im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde
über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des
Vertragstextes unterrichtet.
b)
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber
M.A.B.
als dessen Vertreter
den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem
Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt.
c)
Für die Übermittlung des
Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen"
begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben.
Der Vermieter bzw. M.A.B. als
dessen Vertreter sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
des Kunden anzunehmen oder nicht.
d)
Der Vertrag kommt durch den
Zugang
der Buchungsbestätigung von M.A.B.
beim Kunden zu Stande.
2.3.
M.A.B.
weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften- soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
dem Vermieter deutsches Recht anwendbar sein könnte – und auch wenn dieses im
Wege des Fernabsatzes geschlossen wird, kein Widerrufsrecht nach §
312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB besteht. Die übrigen gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Auskünfte, Hinweise
3.1. Bei der Erteilung
von Hinweisen und Auskünften haftet M.A.B. im Rahmen des Gesetzes
und der vertraglichen Vereinbarungen für die
richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
Ein
Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für
die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet M.A.B. gemäß § 675
Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde.
3.2. Ohne ausdrückliche
Vereinbarung übernimmt M.A.B. bezüglich Auskünften zu Preisen,
Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung
keine
Garantie
i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich
Auskünften über
die Verfügbarkeit
der von M.A.B. zu vermittelnden Leistungen
keine
Beschaffungsgarantie
im Sinne dieser Vorschrift.
3.3.Sonderwünsche nimmt M.A.B.
nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Vermieter entgegen. Soweit etwas
anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat M.A.B. für die Erfüllung
solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder
Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an
den Vermieter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall
nur durch ausdrückliche
Bestätigung des Leistungserbringers
zum Inhalt der vertraglichen
Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
4. Preise, Bezahlung
4.1.
M.A.B.
ist
hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen
Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte
des Vermieters.
4.2.
Soweit M.A.B. als Vermittler die Stellung eines Vermittlers
verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB (siehe Ziffer 1.3.) hat, gilt:
M.A.B.
darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen
nur fordern und entgegennehmen, wenn sie sichergestellt
hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von M.A.B.
selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter
Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit
von M.A.B. als Vermittler verbundener Reiseleistungen
a)
Reiseleistungen
ausfallen oder
b)
der Kunde
im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter
vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
Diese
Sicherstellung leistet M.A.B. bei der Vermittlung von verbundenen
Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3
BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines
entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den
Vermittler verbundener Reiseleistungen, mit der Folge, dass diese Zahlungen
erst nach Übergabe des Sicherungsscheines für verbundene Reiseleistungen fällig
werden.
4.3.
Mit
Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung
fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im
Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung
vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 30 % des Gesamtpreises und ist
innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an
M.A.B.
zu bezahlen, wobei
M.A.B.
der Betrag innerhalb dieser
Frist gutgeschrieben sein muss.
4.4.
Die Restzahlung ist, soweit
sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, 30 Tage vor
Belegungsbeginn auf dem Konto von M.A.B. eingehend zu überweisen. Falls
zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn
weniger als 30 Tage verbleiben, ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung
sofort zu bezahlen.
4.5.
Gehen die
Anzahlung und/oder die Restzahlung bei M.A.B.
oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein,
obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein
vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden
besteht, ist M.A.B.
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des
Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden
namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.2. zu
berechnen.
4.6. Soweit
der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und
in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht
des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch
auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
5. Kaution
5.1.
Soweit Kautionen zu leisten sind, wird
ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Vermieter des Ferienobjekts begründet.
5.2.
Soweit der Vermieter eine Kaution
fordert, ist dies in der Beschreibung des Ferienobjekts und der
Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an
M.A.B. zu leisten ist, hat M.A.B. ausschließlich die Stellung
eines Inkassobevollmächtigten des Vermieters.
5.3.
Die Kaution ist grundsätzlich in bar
zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich,
per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
5.4.
Die Kaution sichert die Erfüllung der
Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der
verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum
Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder
nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
5.5.
Der Vermieter, bzw. dessen
Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution
vorzunehmen.
5.6.
Soweit vom Vermieter, bzw. seinen
Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 5.4
vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise
des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung
spätestens 14 Tage nach Belegungsende.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
6.1.
Es wird
darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern
im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden
wird jedoch bei den von M.A.B.
vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung
kann ausschließlich an M.A.B.
als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird
dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2.
Die
Vermieter können durch M.A.B.
als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen
Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine
gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt
sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a)
Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor
Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b)
Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor
Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c)
Vom 29. Tag bis zum Tag des
Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90% des
Gesamtpreises.
6.3.
Dem
Vermieter bzw. M.A.B. als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an
Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter
Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter
Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu
beziffern und zu belegen ist.
6.4.
Es bleibt
dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder
gegenüber M.A.B.
nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein
oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist,
als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines
solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages
verpflichtet.
6.5.
In jedem
Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des
Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und
Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der
Vermieter kann selbst oder durch M.A.B.
als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn
dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die
für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des
Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden
nicht gegeben sind.
6.6.
Der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich
empfohlen. Diese kann über M.A.B.
abgeschlossen werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1.
Nimmt der Kunde
vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung
gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer
Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von
M.A.B. zu vertretenden Gründen
nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden
auf anteilige Rückerstattung.
7.2.
Der Vermieter bezahlt an
den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer
anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
7.3.
Dem Kunden bleibt es
vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine
anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen
und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
7.4.
Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des
Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere
Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine
gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche
Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten,
wird aber empfohlen.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber
M.A.B. und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von M.A.B. sind vom Kunden
dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag, soweit >M.A.B.
in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
8.2.
Mängel
des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder
Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von M.A.B. genannten
Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage
gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die
Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
8.3.
Damit dem
Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine
Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder
Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen,
wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem
Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich
auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst
verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
8.4.
Wird der
Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der
Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde
den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung
des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus
wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird.
9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
9.1.
Das
Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im
Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf
Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für
den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben
unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.2.
Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die
einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung
einschließen sind dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht
oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts
dar, gilt die Regelung in Ziffer 9.1. entsprechend.
9.3.
Die
Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu
behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.4.
Der Kunde
hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des
Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor
Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere
untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts,
insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in
einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder
Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers
vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte
Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen
Mitreisenden.
9.5.
Der Kunde
ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum
Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
9.6.
Dem
Kunden obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor der
Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis
enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die
Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte;
diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es
einer Extra-Reinigung, so wird von dem Vermieter die Reinigungszeit berechnet.
Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen
der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige
Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des
Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden und können
mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
9.7. Haustiere
dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieter mitgebracht werden. Art,
Größe und Zahl sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft
unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des
Vertrages durch den Vermieter rechtfertigen.
10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu
dem in den Unterlagen über das vermittelte Ferienobjekt genannten Zeitpunkt
bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2. M.A.B.
teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
10.3.
Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall
der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für
den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer
späteren Übergabe bereit ist.
10.4.
Übernachtungskosten des Gastes
aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der
Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder M.A.B. als deren
Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde
und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften
Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 9. dieser
Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch
auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer
anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
12. Haftung des Vermittlers
12.1.
Soweit M.A.B. eine
entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von
Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
12.2.
M.A.B.
haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im
Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei
einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von M.A.B.,
insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers
erheblich abweicht.
12.3.
Eine etwaige eigene Haftung von M.A.B.
aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den
vorstehenden Bestimmungen bestehen.
12.4.
Die
Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB bleibt durch die
vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
13.1. M.A.B.
weist im Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass M.A.B. nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser M.A.B.
verpflichtend würde, informiert M.A.B.
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
M.A.B. weist für alle Verträge die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
hin.
13.2.
Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von M.A.B.
findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und M.A.B.ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.3.
Der Kunde
kann M.A.B., soweit
M.A.B.
als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
13.4.
Für Klagen von
M.A.B.
gegen den Kunden, soweit
Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als
Gerichtsstand der Sitz von
M.A.B.
vereinbart.
13.5.
Die
vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a)
wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher
Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und
M.A.B.
anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b)
wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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©
Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll &
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Vermittler der Ferienobjekte ist:
Firma M.A. Bretagne Marie und Mélanie Angoujard Gesellschaft bürgerlichen
Rechts
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Beethovenstraße 3
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